Ab dem 27. April dürfen Tierarztpraxen wieder alle Untersuchungen und Behandlungen durchführen. Arbeitnehmende und Kunden werden weiterhin durch zusätzliche Vorkehrungen geschützt.
Gemäss dem Entscheid des Bundesrats vom 16. April können Tierarztpraxen ab dem 27. April 2020 ihren normalen Betrieb wieder aufnehmen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Leistungen angeboten werden. Der Schutz der Kundschaft und der Arbeitnehmenden muss jedoch weiterhin sichergestellt sein. Um dies gewährleisten zu können, wurde ein Schutzkonzept ausgearbeitet. Die Anweisungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) werden damit in den Praxen eingehalten und gelten auch für die Kundschaft.
Beachten Sie daher bitte insbesondere folgende Massnahmen:
1. Händehygiene und allgemeine Hygiene
– Bei Betreten der Praxis die Hände desinfizieren. Eine Anleitung ist vorhanden.
– Unnötige Berührungen in der Praxis vermeiden.
– Sämtliche Zeitschriften im Wartezimmer mussten entfernt werden.
2. Distanz halten
– Tierarztbesuche nur nach telefonischer Voranmeldung
– Krankheitsgeschichte sowie Besitzer- und Tierangaben werden bereits telefonisch aufgenommen.
– Weder zu früh noch zu spät zum Termin erscheinen.
– Sitzt bereits ein Tierhalter im Wartezimmer, bitte draussen warten.
– Bitte nur eine Person pro Termin
– Das Praxispersonal hält das Tier, während der Besitzer am Fenster Platz nimmt.
– Keine Besuche von stationären Patienten möglich.
3. Besonders Gefährdete Personen
– Besonders gefährdete Personen sollen zu ihrem eigenen Schutz, ihr Haustier durch jemand anderes bringen lassen.
– Besprechung der Untersuchungsbefunde und Therapie können telefonisch durchgeführt werden.
4. kranke Personen / Kontakt zu kranken Personen
– Personen mit bestätigter oder vermuteter Corona-Infektion dürfen die Praxis nicht betreten.
– Personen, die mit Corona-positiven Menschen Kontakt haben, dürfen die Praxis nicht betreten.