GST-Medienmitteilung vom 17. März 2020
Tierarztpraxen und -kliniken bleiben weiterhin offen beschränken sich jedoch auf die Grundversorgung und zwingend notwendige Behandlungen. Der Notfalldienst wird aufrechterhalten.
Der Entscheid des Bundesrats vom 16.3.2020, die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» einzustufen, hat auch Einfluss auf die tierärztliche Versorgung von Heim- und Nutztieren. Grundsätzlich bleibt die zwingend notwendige tierärztliche Leistung bestehen und die Tierarztpraxen bleiben offen. Tierärztinnen und Tierärzte sowie die Tiermedizinischen Praxisassistentinnen leisten weiterhin die Grundversorgung wie notwendige Untersuchungen und Behandlungen, Notfallversorgung, Futter- sowie Medikamentenverkauf.
Allerdings wird der Leistungsumfang eingeschränkt, nicht dringliche Behandlungen werden nicht ausgeführt und auf später verschoben. Die Anweisungen des Bundesamts für Gesundheit BAG werden in den Praxien eingehalten und gelten auch für die Kunden. Tierhalter sind angehalten, sich telefonisch anzumelden und werden wo immer möglich nur einzeln in die Praxis und die Wartezimmer gelassen.
Die Tierärzteschaft setzt damit die Bestimmung des Bundesrats durch, wonach Gesundheitseinrichtungen geöffnet bleiben, aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Behandlungen verzichtet wird.